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Promenadenpost

Die Aktuelle Ausgabe Nr. 04 (Dezember 2011)
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Was muss ich bezahlen, wenn...



 


 
 




ich ein Geschäft betreibe und Ware (z. B. Kisten, Tisch, Stuhl) oder Werbung vor meinem Laden auf den Gehweg stelle, dann muss ich dafür bezahlen.
 
Ich brauche dafür eine Ausnahmegenehmigung. Diese bekomme ich von der  Straßenverkehrsbehörde im Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 84.
Die Ausnahmegenehmigung kostet 40,-- Euro / Jahr. Ich darf dann folgenden Platz auf dem Gehsteig benutzen: Breite meines Ladenfensters mal 1,00 Meter.
Wenn ich Ware auf den Gehsteig stelle, muss das ordentlich aussehen und darf für Leute, die vorbeikommen, nicht gefährlich sein.
 
Wenn ich mehr Platz brauche, benötige ich dafür eine Sondernutzungserlaubnis. Die Sondernutzungserlaubnis bekomme ich vom Ordnungsamt (Abteilung Gewerbeangelegenheiten) in der Juliusstraße 67.
Die Sondernutzungserlaubnis kostet im Jahr 30,68 Euro pro Quadratmeter, zuzüglich einer einmaligen Verwaltungsgebühr in Höhe von 33,75 Euro. Wenn ich eine Sondernutzungserlaubnis habe, kann ich folgenden Platz auf dem Gehsteig benutzen: Breite meines Ladenfensters mal 2,00 Meter.
 
Übereinander gestapelte Ware und Paletten auf dem Gehsteig abzustellen, ist grundsätzlich nicht erlaubt.
 
Wenn ich eine Gaststättenerlaubnis benötige oder einen Schankgarten eröffnen möchte gelten ganz andere Regeln. Dann ist für mich das Ordnungsamt (Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle), Juliusstraße 67 zuständig.