
Promenadenpost
Die Aktuelle Ausgabe Nr. 04 (Dezember 2011)
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Aktuelle Termine
Was muss ich bezahlen, wenn...

ich ein Geschäft betreibe und Ware (z. B. Kisten,
Tisch, Stuhl) oder Werbung vor meinem
Laden auf den Gehweg stelle, dann muss
ich dafür bezahlen.
Ich brauche dafür eine
Ausnahmegenehmigung. Diese
bekomme ich von der Straßenverkehrsbehörde im
Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 84.
Die Ausnahmegenehmigung kostet 40,--
Euro / Jahr. Ich darf dann folgenden
Platz auf dem Gehsteig benutzen: Breite
meines Ladenfensters mal 1,00 Meter.
Wenn ich Ware auf den Gehsteig stelle, muss das ordentlich
aussehen und darf
für Leute, die vorbeikommen, nicht gefährlich sein.
Wenn ich mehr Platz brauche, benötige ich
dafür eine Sondernutzungserlaubnis.
Die Sondernutzungserlaubnis bekomme ich vom Ordnungsamt (Abteilung Gewerbeangelegenheiten) in der
Juliusstraße
67.
Die Sondernutzungserlaubnis
kostet im Jahr 30,68 Euro pro
Quadratmeter, zuzüglich einer einmaligen Verwaltungsgebühr in Höhe von 33,75
Euro. Wenn ich eine Sondernutzungserlaubnis habe, kann ich folgenden Platz auf
dem Gehsteig benutzen:
Breite meines Ladenfensters mal 2,00 Meter.
Übereinander gestapelte Ware und Paletten
auf dem Gehsteig
abzustellen, ist grundsätzlich nicht erlaubt.
Wenn ich eine
Gaststättenerlaubnis benötige oder einen
Schankgarten eröffnen möchte gelten ganz andere Regeln. Dann ist für
mich das Ordnungsamt
(Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle), Juliusstraße 67
zuständig.






